§1 Die Vereinsordnung kann von einer gem. der Satzung einberufenen Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit geändert werden.
§2Rechtsgeschäfte des Vorstands
(1)Geschäfte, deren jährlicher Wert 50 % des Jahresbeitragsaufkommens übersteigt darf der Vorstand nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung tätigen.
(2)Für Geschäfte deren jährlicher Wert 25 % des Jahresbeitragsaufkommens nicht übersteigt ist eine Vorstandsentscheidung mit einfacher Mehrheit erforderlich. Geschäfte mit einem jährlichen Wert von über 25% des Jahresbeitragsaufkommens bedürfen der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.
Findet sich im Vorstand nicht die erforderliche Mehrheit für ein Geschäft, kann eine Entscheidung durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
§3Verhalten auf der Flugwiese
(1)Auf Andere ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere beim Fliegen mit Lenkdrachen und beim Power-Kiten ist eine Gefährdung Anderer auszuschließen. Kevlar-Leinen dürfen nur mit Zustimmung der Mitflieger verwendet werden. Die Wiese und deren Umfeld ist sauber zu halten. Tiere sind auf Verlangen anzuleinen. >Die Wiese darf grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
(2)Für Drachenfeste oder ähnliche Veranstaltungen können abweichende Regelungen getroffen werden.
(3)Verstöße werden mit Bußgeldern von 1,- DM bis 20,- DM geahndet werden (für die Vereinskasse).
§4Arbeitsstunden
Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr leisten jährlich die auf der Mitgliederversammlung festzulegende Anzahl Arbeitsstunden (Reinigung der Wiese, Veranstaltungen etc. pp.). Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist ein Betrag in Höhe von DM 15,- an den Verein zu entrichten.